Alle Ideen
-
25. Okt 2010 Zugriff auf persönliche Vorratsdaten
+6 / -5Sehr geehrte Damen und Herren,
bekanntlich müssen Kommunikationsdiensteanbieter per Gesetz Vorratsdaten speichern. Und in Verdachtsfällen den Ermittlungsbehörden preisgeben. Warum aber nur der Justiz ? Warum habe ich als Kunde keinen Zugriff darauf ?!?
Aktuell habe ich eine Klage wegen einer Urheberrechtsverletzung an der Backe. Im Schreiben der Abmahnkanzlei wird mir vorgeworfen am Tag X zur Uhrzeit Y mit der IP-Adresse Z angemeldet gewesen zu sein. So steht das zumindest auf deren Papier ... Das kann ich nun glauben - oder eben aber auch nicht !
Ich würde mir folgendes wünschen:
Nach Anmeldung im Kunden Exclusiv-Bereich sollte eine Funktion "IP-Adresse ermitteln" angeboten werden. Nach Eingabe von Datum und Uhrzeit sollte die zu diesem Zeitpunkt meinem Anschluß zugeteilte IP-Adresse angezeigt werden.Alternativ schlage ich einen ELN als Ergänzung zum EVN vor. Also einen "Einzel-Login-Nachweis" in der Aufmachung des Einzelverbindungsnachweises.
Ich würde gerne meine gesamten monatlichen DSL-Logins in einer Excel-Tabelle oder als PDF-Dokument downloaden und archivieren wollen. Ich denke ich habe ein Recht darauf zu wissen, wann und wo ich welche IP-Adresse gehabt habe. Insbesondere um mich gegen üble Abmahnanwälte zu wehren.
mit freundlichen Grüßen
Günther D.
7 Kommentare
Ich wüsste lieber , wer sich schon für meine Daten intererssiert hat und warum !
Der Kläger ist hier in der Beweispflicht - außedem ist in diesen Sachen immer der Gang zum Rechtsanwalt anzuraten, da ein Formfehler hier sehr teuer werden kann.
Das Ansinnen kann ich nicht nachvollziehen. Man sollte doch wissen, ob man fuer die vorgeworfene Urherrechtsverletzung ueberhaupt in frage kommt. Als zweites stellt sich die Frage ob auch das Datum und Uhrzeit "passen" könnten. Wenn beides bejaht wird, ist der Gang zum Anwalt noch dringender geboten, als wenn beides verneint wird.
Ansonsten: wie schon vorgeschlagen ... Router loggen die IP auch mit.
Dein Router hat Logfiles, welche du auswerten kannst. Die dürften so ziemlich genauso aussagekräftig sein wie Logfiles eines Webservers. Ansonsten kannst du deinen Anwalt damit beauftragen die benötigten Informationen zu besorgen. Was bis jetzt auch der normale Weg war, um an die Daten zu kommen.
Es ist zwar eine EU-Richtlinie, aber bisher hat unsere Regierung noch keine Anstrengungen unternommen für ein neues Gesetz und bis dieses fertig ist, kann man getrost abwarten. Hinzu kommt das derzeit nichts gespeichert werden darf, ergo kann man auch keine Logs erstellen, wer soetwas möchte muss ein solches Log-Programm selbst laufen lassen. Sprich solange keiner weiß was nun kommt, kann man auch nix einrichten, weil sonst müsste Versatel ja gegen das Urteil verstoßen.
Es ist richtig, dass das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 02.03.2010 das bisherige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben hat.
Meines Wissens gibt es jedoch eine EU-Richtlinie, die die BRD zur Wiedereinführung eines solchen Gesetzes verpflichtet. Und die angeblich "christlichen" Parteien in diesem Lande wollen sowieso schnellstmöglich eine neue Fassung.
Hinfällig ist das Thema für mich also nicht. Denn es ist nur eine Frage der Zeit, bis ein neues, modifiziertes Gesetz verabschiedet wird.
Gruß
Günther
Sinnvoll wäre sowas, aber da nach der aktuellen Gesetzeslage eh nichts mehr gespeichert werden darf, hinfällig